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Rechtsanwalt & Steuerberater
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    Steuerrecht
Gestaltungsberatung
  • Gründung und Umwandlung von Unternehmen
  • laufende Beobachtung und Beratung
  • Unternehmensnachfolge

Hierbei werden Steuergestaltungen insbesondere im Bereich der Einkommens- und Unternehmensbesteuerung von Einzelpersonen wie von Personen- und Kapitalgesellschaften entwickelt, durchgesetzt und – bei Änderung der persönlichen oder gesetzlichen Grundlagen – auf ihre weitere Brauchbarkeit überprüft.

Erklärungsberatung
Erfüllung der einmaligen oder laufend anfallenden Pflicht zur Abgabe von Steuererklärungen, insbesondere

  • Lohn- und Finanzbuchhaltung
  • Erstellung von Jahresabschlüssen
  • betriebliche und private Steuererklärungen einschließlich Schenkungs- und Erbschaftssteuer
  • Betreuung während Betriebsprüfung
  • Durchsetzung von Einsprüchen im Rechtsbehelfsverfahren sowie vor den Finanzgerichten

Die Beratung bezieht auch die Selbstanzeige von Steuern und Sozialabgaben vor Einleitung eines Strafverfahrens (§ 371 Abgabenordnung) mit ein. Die Arbeiten werden häufig auch in Kooperation mit Steuerberaterkollegen erledigt.

 
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