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| Insolvenz- und Anfechtungsrecht Ziel ist gleichermaßen die Durchsetzung von Forderungen für Gläubiger wie die vorbereitende Beratung von Schuldnern vor dem Insolvenzverfahren. Hierher zählen auch Verhandlungen mit Gläubigern, insbesondere Banken, über den vollständigen oder teilweisen Erlass von Verbindlichkeiten. Hinzu kommen Fragen der Anfechtung von Zahlungen und Sicherheiten im und außerhalb des Insolvenzverfahrens. |
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